023-Hausverwaltung GmbH
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das 023-Team
WEG-Verwaltung
Wir verwalten Wohnungseigentümergemeinschaften.
Durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEMoG), als Sonderregelung zum BGB, gibt es die Möglichkeit, dass Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus unterschiedlichen Eigentümern alleine gehören können.
So z.B. ein Haus mit fünf Wohnungen hat fünf verschiedene Wohnungseigentümer, wobei das Grundstück und das Haus an sich, gemeinschaftliches Eigentum aller Personen ist.
Zu einer WEG gehört zwingend eine Teilungserklärung und in aller Regel auch eine Gemeinschaftsordnung, die beim Grundbuchamt hinterlegt ist.
Diese regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und kann vom WEMoG abweichende Bestimmungen enthalten, soweit das Gesetz abdingbar ist.
In der Praxis wird u.a. auch das Stimmrecht und die Kostenverteilung darin geregelt.
Die WEG ist vom Gesetz her eine teilrechtsfähige juristische Person. Meistens wird für eine WEG eine professionelle Hausverwaltung wie z.B. die 023-Hausverwaltung GmbH eingesetzt.
Das ist gerade jetzt empfohlen, da sich mit dem neuen Gesetz WEMoG für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einiges ändert und neu geregelt ist.
Ab dem 1.12.2020 kann in einer Eigentümerversammlung mit einer einfachen Mehrheit ein neuer Verwalter bestellt, abbestellt oder weiter verpflichtet werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind jetzt durchaus auch Online-Versammlungen und sogar rechtssichere Abstimmungen möglich.
Die 023-Hausverwaltung GmbH setzt hier modernste und natürlich geprüfte Software ein, die wirklich kinderleicht zu bedienen ist und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entspricht. So sind Sie auf der sicheren Seite und genießen unseren Komfort von Zuhause oder wo auch immer sie wollen. Denn alles ist von jedem modernen PC, Mac, Tablet, iPhone oder Android Handy machbar.
Ein Verwalter, der eine Wohneigentümergemeinschaft betreut, hat nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung in Sinne der WEG, deren Eigentum zu verwalten.
Er ist für die Instandhaltung und Instandsetzung verantwortlich, organisiert Eigentümerversammlungen (ETV) und verfasst die Beschlüsse die auf der ETV zur Abstimmung anstehen sollen. Auch in finanzieller und technischer Hinsicht obliegen ihm viele unterschiedliche Aufgaben.
Leistungen WEG-Verwaltung
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Buchhalterische Erfassung aller Geldbewegungen / Bankkonten der WEG
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Beachtung aller Zahlungstermine und Ausführung der Überweisungen und Zahlungen für die WEG unter Berücksichtigung von Skontoabzügen
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Wohn- bzw. Hausgeldzahlungskontrolle (vorzugsweise SEPA-Verfahren) und falls nötig, mit Mahnwesen
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Erstellung eines Wirtschaftsplanes
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Erstellung einer Jahresabrechnung ggf. mit kostenlosen Zusatzbescheinigungen gemäß § 35a EStG. ( 2 fach, für Mieter und Eigentümer )
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Verwaltung der Erhaltungsrücklage
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Bei Bedarf Berechnung von Sonderumlagen
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Durchführung von mindestens einer Versammlung pro Wirtschaftsjahr inkl. Protokollerstellung
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Meldung von Verbrauchswerten an Lieferanten-, Abrechnungs- und Versorgungsfirmen
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Abschließen / Kündigen von Verträgen mit Dritten
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Schriftverkehr mit Eigentümern und Behörden für die WEG
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Überwachung und Vergabe von Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum (ggf. eingeschränkt je nach Beschluss der WEG)
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Führen einer Beschluss-Sammlung